Stiftungszweck

Eine helfende Hand

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Die gemeinnützige Elsbach Siftung unterstützt das lokale Engagement für eine soziale Stadt – und zwar nach dem Prinzip der helfenden Hand: Wir unterstützen die, die bereits anderen helfen.

Dazu vergibt die Stiftung finanzielle Förderungen: insbesondere für bürgerschaftliche Initiativen sowie Vereine, die Ideen in ihren Stadtteilen umsetzen und Hilfsangebote oder niedrigschwellige Angebote für die Berlinerinnen und Berliner schaffen.

Laut unserer Satzung können sich Projekte aus folgenden Bereichen um Zuwendungen bewerben:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kulturarbeit
  • Bildung und Erziehung
  • Wohlfahrtswesen
  • Völkerverständigung
  • Sport

Steuerbegünstigung

Initiativen und Vereine, die wir unterstützen wollen, müssen den Status der Gemeinnnützigkeit und einer steuerbegünstigten Körperschaft haben. Die Elsbach Stiftung ist mit Bescheid des Berliner Finanzamts für Körperschaften I vom 21.8.2017 selbst steuerbefreit und dazu berechtigt, für Spenden, die ihr zukommen, Spendenbescheinigungen auszustellen.


Nachhaltigkeit

Die Verpflichtung zur Gemeinwesenarbeit ist für die Elsbach Stiftung unverrückbar. Die Stiftungsziele dürfen nicht verändert werden. Genauso wenig darf das Stiftungsvermögen verringert werden. Sämtliche Erträge aus dem Vermögen müssen für die definierten Ziele eingesetzt werden. All das sichert ein dauerhaftes Wirken für die soziale Stadt.

Zustiftungen

Die Elsbach Stiftung kann auch Zustiftungen von dritter Seite annehmen, die das Grundstockvermögen erhöhen. Sie können zum Beispiel Ihren Hausbesitz einbringen. Dies kann zu Lebzeiten erfolgen oder in einem Testament verankert werden.
Wenn Sie es schon zu Lebzeiten beabsichtigen, behalten Sie den Nießbrauch und können zusätzlich noch Steuern sparen.

Die Elsbach Hausverwaltung (www.elsbachimmo.de) übernimmt dann die Unterhaltung und Vermietung des Hauses, gemäß den hohen sozialen Ansprüchen der Stiftung und verlässlich gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern.

Und Sie als Stifterin oder Stifter entscheiden mit über die Vergabe der Überschüsse im Rahmen der Stiftungssatzung.